Notfallplan Gas: Das müssen Verbraucher und Kunden jetzt wissen

von Simone Liss | 28.06.2022

Der Notfallplan Gas soll die Gasversorgung in Deutschland sichern und eine Leitplanke für alle Energieversorger in Deutschland sein. 

Eine kleine blaue Gasflamme.

Wegen der angespannten Lage auf den Gasmärkten hat die Bundesregierung am 23. Juni die zweite Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. „Wir sind in einer Gaskrise. Gas ist von nun an ein knappes Gut. Die Preise sind jetzt schon hoch, und wir müssen uns auf weitere Anstiege gefasst machen“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Er appellierte an alle Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – den Gasverbrauch möglichst weiter zu reduzieren. „Wir müssen jetzt die Vorsorge treffen, um im Winter vorbereitet zu sein“, so Habeck. Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. Der Notfallplan Gas hat drei Stufen, die dritte ist die Notfallstufe. Habeck hatte am 30. März die Frühwarnstufe im Notfallplan aus- und einen Krisenstab einberufen, der aus den relevanten Bundes- und Landesbehörden und den Energieversorgern besteht und die Lage regelmäßig beobachtet. Auch die Leipziger Stadtwerke haben schon im März vorausschauend eine interne Task Force eingesetzt, die täglich die aktuelle Marktsituation bewertet und Handlungsempfehlungen gibt.

Die Bundesnetzagentur wird nach Medieninformationen trotz der Ausrufung der zweiten Alarmstufe noch nicht die Preisanpassungsklausel aktivieren, mit der Versorger höhere Preise direkt an ihre Kunden weiterreichen könnten. Damit werden auch die Kunden der Leipziger Stadtwerke aktuell nicht zusätzlich belastet. Erst wenn die Stufe 3 ausgerufen und damit die Aktivierung der Preisklauseln aus dem Energiesicherungsgesetzt umgesetzt wird, könnte es zu Preisanpassungen kommen.

Die Speicher des für die sächsische Versorgung entscheidenden Leipziger Unternehmens VNG sind laut Sachsens Energie- und Umweltminister Wolfram Günther aktuell zu 79,1 Prozent gefüllt. Das Unternehmen liege damit über dem deutschen Durchschnitt, der bei rund 60 Prozent liege. Für alle Kunden der Leipziger Stadtwerke gilt: Die Versorgung im Versorgungsgebiet der Leipziger Stadtwerke ist derzeit gesichert. Wir haben die häufigsten Fragen, die gerade an die Leipziger Stadtwerke herangetragen werden, zusammengefasst und beantwortet:

Wie ist die Versorgungslage für Gas in Leipzig? Bleibt uns die Gasversorgung erhalten?

Ja, die Versorgung der Leipziger Bürger mit Wärme und Strom ist aktuell sicher. Die Leipziger Stadtwerke können ihr Gas- und Dampfturbinenkraftwerk sogar notfalls auch mit Heizöl betreiben. Eine weitere Beschaffung von Heizöl ist aus heutiger Perspektive gewährleistet. Die Wärmelieferung 2022 erfolgt noch zu großen Teilen aus dem Kraftwerk Lippendorf und ist daher von der Ukraine-Krise zunächst nicht betroffen. Für Erdgas gibt es trotz der hohen Gaspreise keinen Versorgungsengpass. Ein Stocken der Gaslieferung aus Russland kann kurzfristig durch nationale Gasspeicher aufgefangen werden.

Was bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas?

Die Ausrufung der Alarmstufe dient der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit ist laut Aussage der Bundesregierung weiter gewährleistet.

  • Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe.
  • Die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher ist weiter gewährleistet.
  • Es ist ausreichend Gas an den Märkten vorhanden. Dies gilt sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung sowie die deutsche Wirtschaft insgesamt.

Am 30. März 2022 hatte zuvor das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Frühwarnstufe im Notfallplan Gas ausgerufen, die Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung vorsieht. Gleichsam wurde das „Krisenteam Gas“ einberufen. Damit wird die aktuelle Situation im Gasnetz engmaschig beobachtet und bewertet. Diese vorsorgliche Maßnahme dient dazu, dass alle Unternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können.

Die Frühwarnstufe war die erste Stufe im Notfallplan Gas, der drei Krisenstufen umfasst: Frühwarnung, Alarm und Notfall. Erst in der letzten sogenannten Notfallstufe ist im Falle einer Gasmangellage eine Reduzierung oder Unterbrechung der Erdgasversorgung denkbar und möglich.

Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt. Weitere Informationen hierzu veröffentlicht das BMWK hier.

Wer zählt im Falle einer Gasmangellage zur Gruppe „geschützte Kundinnen und Kunden“?

Im Rahmen der ausgerufenen Stufe bereitet sich die Bundesregierung auf eine mögliche Gasmangellage in Deutschland vor. Sollte die sogenannte Notfallstufe eintreten, regelt der Staat, wie das noch vorhandene Gas verteilt wird. In diesem Fall kann er einige Akteure vom Gas abkoppeln. Gesetzlich ist geregelt, wer davor geschützt ist. Die Reihenfolge ist nicht geregelt. Der Begriff des im Rahmen der Gasversorgung geschützten Kunden (gem. § 53a EnWG) erfasst somit alle Letztverbraucher, deren Verbrauch über Standardlastprofile gemessen wird – das heißt neben privaten Haushaltskunden auch kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen – sowie grundlegende soziale Dienste beziehungsweise Einrichtungen.

Unter die grundlegenden sozialen Dienste fallen Einrichtungen, in denen Menschen vorübergehend oder dauerhaft stationär behandelt werden oder leben und diese nicht ohne Weiteres verlassen können sowie Einrichtungen, die hoheitliche Aufgaben zur öffentlichen Sicherheit zu erfüllen haben. Hierzu zählen Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 107 SGB V, stationäre Pflegeeinrichtungen, stationäre Hospize, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Justizvollzugsanstalten sowie zum Beispiel Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen.

Wie werden sich die Energiepreise in den nächsten Monaten entwickeln?

Es wird voraussichtlich weiter ein hohes Energiepreisniveau zu erwarten sein, das sich auf die Beschaffungskosten am Energiemarkt weiterhin auswirken wird. Es ist jetzt aber noch zu früh, um sicher und konkret sagen zu können, wie sich die Preise genau entwickeln werden. Auf Grund der mit unseren Kunden vereinbarten Preisanpassungsklauseln wird bei den Fernwärmeprodukten der Anstieg weniger stark als bei Gas ausfallen.

Sollte ich als Privatkunde meinen monatlichen Abschlag schon jetzt ändern, um Nachzahlungen abzufedern? 

Ja. Um Nachzahlungen zu reduzieren, ist es empfehlenswert, den monatlichen Abschlag für Strom und Gas schon jetzt zu erhöhen. Die Empfehlung richtet sich besonders an Haushalte, die kürzlich eine Preisinformation erhalten, ihren Vertrag vor Kurzem verlängert oder längere Zeit den Abschlag nicht verändert haben. Hier in unserem Leipziger Stadtwerke Kundenportal können Kundinnen und Kunden die Höhe ihres Abschlags selbst festlegen. Wer es persönlich regeln möchte, kann sich einfach einen Termin im Energie- und Umweltzentrum in der Katharinenstraße 17 in Leipzig online buchen: Termin vereinbaren.

Wie ändere ich als Privatkunde meinen monatlichen Abschlag?

Den Betrag können Sie selbst bequem über unser Kundenportal unter https://kundenportal-stadtwerke.l.de/ ändern. Möchten Sie den Termin der Fälligkeit ändern, kontaktieren Sie uns bitte direkt, dies ist nicht im Kundenportal möglich. Aktuell bieten wir folgende Fälligkeitstermine an: 3., 7., 14., 21. und 28. Tag des jeweiligen Monats.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.

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